Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Etschel netkey GmbH

A.      Allgemeingültige Regelungen

B.      Besondere Bestimmungen

A. Allgemeingültige Regelungen

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Änderung

1.                  Die Etschel netkey GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Etschel, Jahnstraße 31, DE-91781 Weißenburg, nachfolgend „Etschel netkey“ genannt, bietet seinen Kunden qualitativ hochwertige, benutzerfreundliche IT-Komplettsysteme, EDV-Einzelkomponenten sowie weitere IT-Leistungen für alle Anforderungen.

2.                  Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Etschel netkey und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Etschel netkey hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

3.                  Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck vornimmt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4.                  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Geschäfte im Rahmen der Geschäftsbeziehung, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich mit einbezogen worden sind.

5.                  Etschel netkey behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen innerhalb einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Etschel netkey wird den Kunden per Email auf die geplanten Änderungen hinweisen und ihm eine angemessene Frist zur Annahme oder Ablehnung der Änderung setzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der von Etschel netkey gesetzten Frist, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Etschel netkey wird den Kunden auf diese Rechtsfolgen in der Änderungs-Ankündigung hinweisen.

6.                  Alle Preisangaben von Etschel netkey verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit der Kunde Unternehmer ist. Bei Verbrauchern verstehen sich alle Preisangaben als Brutto-Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.                  Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

a)      individuelle Vereinbarungen

b)      Besondere Bestimmungen des jeweiligen Vertragstyps

c)       A. Allgemeingültige Regelungen

d)      die gesetzlichen Regelungen.

8.                 Die Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 2 Leistungen von Etschel netkey

1.                  Die jeweils vereinbarten Leistungen von Etschel netkey sind dem Angebot und/oder dem jeweiligen Pflichtenheft und/oder eventuellen Zusatzvereinbarungen zu entnehmen.

2.                  Etschel netkey ist berechtigt, sich Dritter für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu bedienen.

 

§ 3 Pflichten des Kunden

1.       Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese Etschel netkey unverzüglich mitzuteilen.

2.       Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Leistungen und/oder Produkte von Etschel netkey nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.

3.       Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und insbesondere eventuelle Passwörter ordnungsgemäß aufzubewahren, geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat auch dafür Sorge zu tragen, dass Passwörter ausreichend sicher gewählt sind und insbesondere mindestens 8 Stellen haben, die sowohl Buchstaben als auch Ziffern beinhalten.

4.       Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nicht bei Etschel netkey nach Art des Vertrages liegen.

 

§ 4 Gewährleistung/Haftung

1.                  Unternehmer haben bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit keine Mängelansprüche.

2.                  Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Ware, Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der Etschel netkey GmbH unverzüglich anzuzeigen.

3.                  Im Übrigen teilt der Kunde der Etschel netkey offenkundige Mängel schriftlich oder per Email innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Zeitpunkt mit, an dem er den Mangel feststellte. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, erlöschen seine Mängelansprüche vier Wochen, nachdem er den Mangel festgestellt hat, soweit er Unternehmer ist. Dies gilt nicht bei Arglist von Etschel netkey.

4.                  Bei Kaufverträgen haftet Etschel netkey für Mängel der Waren grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.

5.                  Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Gegenüber Unternehmern steht Etschel netkey das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung zu.

6.                  Bei Werkleistungen übernimmt Etschel netkey die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB ein Jahr, sofern der Kunde Unternehmer ist.

7.                  Etschel netkey haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

8.                  Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern dieses Paragraphen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf oder wenn es sich um ein allein von Etschel netkey zu beherrschendes Risiko handelt.

9.                  In den Fällen des Abs. 6 ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.               In den übrigen Fällen ist die Haftung auf die Summen der Versicherung von Etschel netkey beschränkt (3 Mio €).

11.               Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Etschel netkey.

12.              Gegenüber Unternehmern ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Etschel netkey zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Dies beinhaltet unter anderem auch das Unterlassen des Einsatzes dem Stand der Technik entsprechender Antiviren-Software. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber, der Unternehmer ist, selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Etschel netkey ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die Einflüsse und oder die unsachgemäße Nutzung und/oder jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

13.              Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

14.              Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

 

§ 5 Höhere Gewalt

Etschel netkey ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

1.       Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, soweit der Kunde Unternehmer ist.

2.       Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von Etschel netkey als Gerichtsstand vereinbart.

3.       Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

 

B. Besondere Bestimmungen

I. Verkauf von Hardware / Software

 

§ 1 Kaufgegenstand

Etschel netkey verkauft dem Kunden die in dem Angebot bezeichnete Hardware und/oder Software. Die Übereignung der Hardware und/oder Software erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Lieferort ergibt sich ebenfalls aus dem Angebot. Grundsätzlich ist der Kunde für die Installation der Hardware und/oder Software selbst verantwortlich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Etschel netkey überträgt dem Kunden an der systemnahen Software, ohne welche die Hardware nicht funktionsfähig ist, ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht.

§ 2 Vergütung

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben alle gekauften Gegenstände, systemnahe Software, Software und Dokumentation im Eigentum von Etschel netkey. Der Kunde darf die vertragsgegenständliche Hardware und/oder Software bis dahin weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

 

II. Wartungs- und Installationsdienstleistungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Etschel netkey übernimmt die Installation und/oder die Pflege und/oder die Wartung der vertragsgegenständlichen Software und/oder Hardware. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

 

§ 2 Leistungen

Sollten Fehler bei der Handhabung oder dem Betrieb der Software auftreten, wird der Kunde Etschel netkey telefonisch oder per Email vermutete oder nachweisliche Programmfehler mitteilen. Der Kunde wird Etschel netkey in diesem Zusammenhang alle zur Analyse der Störung notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Etschel netkey wird die vom Fehler betroffenen Software- und Hardwareteile analysieren und telefonisch oder per Email Hinweise geben, wie die Störung beseitigt werden kann. Gegebenenfalls werden Fehler durch die Lieferung von Korrekturprogrammen (Patches) beseitigt.

Etschel netkey ist berechtigt, Leistungen remote zu erbringen. Der Kunde hat daher auf seiner Seite die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Fernwartung zu schaffen. Etschel netkey ergreift geeignete Maßnahmen, dass Dritte nicht unberechtigt über die Fernwartungseinrichtung in das EDV-System des Kunden eindringen können.

Etschel netkey wird alle vom Kunden gemeldeten Fehler und Störungen zeitnah bearbeiten. Dabei sichert Etschel netkey folgende Reaktionszeiten zu:

 

Prioritätsgrad 1

Das gesamte System des Kunden ist gestört oder es liegt eine nachhaltige Störung des Programmablaufs (z.B. Datenbankabsturz oder -crash) vor, aus der eine vollständige Funktionsuntüchtigkeit des Systems beim Kunden resultiert. Etschel netkey wird in diesen Fällen unverzüglich tätig werden und dem Kunden alle drei Stunden während der üblichen Bürozeiten über den Stand der Problemlösung informieren.

Prioritätsgrad 2

Teile des gesamten Systems sind durch eine Störung nicht verwendbar, bzw. in Teilen der Programmabläufe treten nicht unerhebliche Störungen auf. Etschel netkey wird am Tag der Störungsmeldung die Problemlösung aufnehmen und den Kunden täglich über den Stand der Problemlösung informieren.

Prioritätsgrad 3

Bei kleineren Problemen oder Anforderungen, deren Inhalt dem Einsatz der Programme nicht in Frage stellen, wird Etschel netkey innerhalb von 5 Arbeitstagen mit der Problemlösung beginnen und den Kunden monatlich über den Stand der Problemlösung informieren.

Stand: Januar 2016